Allgemein

Wir möchten die folgenden Informationen vom Fischereiverband Oberpfalz bzgl. Corona-Virus gerne an Sie weitergeben. Die Infos sind aus erster Hand auch unter folgendem link zu finden: https://fischereiverband-oberpfalz.de/de-DE/aktuelles/292-coronavirus

 

Liebe Mitglieder,

in diesen aufregenden Zeiten versuchen wir, Sie stets aktuell mit den neuesten Informationen zu versorgen. Daher kann es passieren, dass Sie kurz hintereinander mehrere Emails/Updates von uns erhalten. Bitte sehen Sie uns das nach, wir sind zwar stets bemüht, die Informationen zu bündeln, allerdings ist dies bei wichtigen Neuerungen leider nicht immer möglich. Schauen Sie bitte auch regelmäßig auf unserer Website, der des LFV sowie den Behörden-Seiten vorbei.

Angeln

Das Landwirtschaftsministerium hat seine Erläuterungen zur Ausgangsbeschränkung und zur Fischerei ergänzt. Nach aktueller Lage ist das Fischen alleine zwar weiterhin erlaubt, allerdings nur noch wohnortnahe. Weite Fahrten zu einem Fischwasser sind also nicht mehr erlaubt. Im Wortlaut:

„Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen? (akt. 02.04.2020)

Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.

Bei größeren Fahrtstrecken zu Angelgewässern ist der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind daher in der unmittelbaren näheren Umgebung zum Wohnort durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln.“

Teichwirtschaft

Je tiefer es bei den Fragen zu Soforthilfen o. ä. ins Detail geht, desto schwieriger wird die Suche nach den Antworten. Lesen Sie hier auf den Seiten des VDBA die aktuelle Situation für die Teichwirtschaft. Im Anhang finden Sie die entsprechenden Formulare zur Beantragung der Soforthilfen.

 

Fischereiaufsicht

Solange das Angeln erlaubt bleibt, ist ebenfalls eine Fischereiaufsicht gefordert. Lesen Sie hier auf unserer Website dazu einen neuen Beitrag, wie sich die Fischereiaufsicht auch in Zeiten von Corona vielleicht risikofreier durchführen lässt. Leiten Sie diese Info auch bitte umgehend an Ihre Aufseher weiter. (Danke an H.-H. Lier & R. Wolfrath für diese Zusammenstellung!)

Zur Fischereiaufsicht gibt es noch eine weitere Meldung, die jetzt mit Corona allerdings nichts zu tun hat. Sie alle haben wahrscheinlich den schrecklichen Axtangriff auf einen Fi-Aufseher des KFV Kelheim im letzten Jahr mitbekommen. Leider war die Presseberichterstattung zu dem Prozess vor dem Landgericht Rbg. dazu sehr einseitig und verzerrt. Lesen Sie hier eine etwas andere Sicht auf den Prozess, der vieles in ein anderes Licht rückt. Wenn Sie sowieso mit Ihren Aufsehern in Kontakt treten, lohnt sich bestimmt auch diese Weiterleitung! (Danke an den LFV für diese Klarstellung!)

Erleichterungen für Vereine bei dringend notwendigen Versammlungen

Manche Vereine haben wegen der Ausgangsbeschränkungen Probleme mit ihren Versammlungen, die eigtl. dringend z. B. wegen Neuwahlen o. ä. abgehalten werden müssten. Dazu gibt es jetzt vom Gesetzgeber Erleichterungen, dass Versammlungen auch elektronisch durchgeführt werden können. Lesen Sie dazu hier das Bundesgesetzblatt v. 27.03.2020 – § 5 auf Seite 3 der PDF ist für Vereine (keine Angst, das ist ein sehr kurzer und verständlicher Paragraph!)

Übrigens: Wer sich manchmal fragt, wofür man eigentlich Mitglied im übergeordneten Fischereiverband ist, merkt vielleicht gerade in diesen Zeiten, was ein starker Verband wert ist. Der Landesfischereiverband Bayern e. V. setzt sich massiv bei den Ministerien, deren nachgeordneten Behörden, der Politik und den anderen Verbänden für die Ausübung der Fischerei in all ihren Formen ein. So konnten unter den gegebenen Beschränkungen weiterhin ein Fischen ermöglicht und klare, einheitliche Regeln z. B. für den Fischbesatz herausgegeben werden.

Viele Grüße & bleiben Sie gesund

i. A. Matthias Merkel

M. Sc. „Boden, Gewässer, Altlasten“

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Tel.: 0941 / 79 15 53

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