Allgemein

Im Folgenden neue Informationen vom Fischereiverband zum Umgang mit Corona:

 

Liebe Mitglieder,

aufgrund der seit Freitag gehäuften Anfragen bzgl. des Angelns und der Ausgangsbeschränkungen in Bayern möchten wir Ihnen (sowie allen Ihren Vereinsmitgliedern) die entsprechenden Informationen zukommen lassen, die wir und der LFV im Laufe dieses Wochenendes einholen konnten und die momentan wichtigsten Fragen für Sie beantworten:

  1. Ist das Angeln weiterhin erlaubt?

Ja, sofern man alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt, zum Fischen geht, ist das Angeln weiterhin erlaubt. Gemeinschaftsfischen sind verboten. (Quelle)

  1. Ist Fischbesatz weiterhin möglich?– Anfrage d. LFV an StMELF

Antwort des StMELF: Fischbesatzmaßnahmen fallen aus unserer Sicht unter die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Teichwirte. Allerdings sollte es auf das notwendigste Maß reduziert und eventuell erst nach den zwei Wochen durchgeführt werden, ebenso wie weitere Hegemaßnahmen.

Zu beachten wäre dabei grundsätzlich, dass:

  • die Besatzfische vom Teichwirt geliefert werden sollten und nicht von den Vereinsmitgliedern abgeholt werden sollen (mehrere Personen aus unterschiedlichen Familien kommen sonst in einem Auto zusammen).
  •         beim Besatz darauf zu achten ist, dass die Fische möglichst mit Behältnissen eingebracht

           werden, die von einer Person getragen werden können oder ggf. auf andere

           Besatzmöglichkeiten zurückgegriffen wird (z.B. Verwendung von Rutschen)

  • Beachtung der derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (Abstand von mind. 1,5 – 2

           Meter, kein Händeschütteln, Niesen/Husten in Ellbogenbeuge usw.)

  • eine kurze schriftliche Anweisung des Vorstands zu den gebotenen Verhaltensregeln

           der Mitglieder erfolgt

  • aus der Besatzmaßnahme darf kein „soziales Vereinsevent“ werden, d.h. die damit

           zusammenhängenden Arbeiten sind auf das erforderliche Maß zu reduzieren und Anschluss

           fährt jeder wieder heim, ohne gemütliches Beisammensein

  1. Gibt es finanzielle Unterstützung auch für Vereine, die z. B. durch den Ausfall von Veranstaltungen finanzielle Einbußen haben?

Bisher gibt es für Vereine keine explizit zugesagt Unterstützung des Freistaates oder des Bundes. Für gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe gäbe es Anträge auf Soforthilfe hier.

  1. Wie ist die Situation speziell für Teichwirte?(Danke an B. Feneis!)

Der VDBA hat in einer Telefonkonferenz mit den Vorständen der FEAP die wichtigsten Probleme für Fischzüchter zusammengefasst.

Link zur Website des VDBA.

Protokoll der Telefonkonferenz mit Lösungsvorschlägen

Noch etwas in eigener Sache: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir im Verband nicht sofort auf jede Frage eine Antwort kennen. Die sehr ernste Lage rund um die Corona-Pandemie ist für alle Beteiligten neu und die Sachlage ändert sich teilweise stündlich. Auch wir sind für die Beantwortung unserer Fragen auf die Informationen der Behörden angewiesen.

Wir bemühen uns natürlich, Sie regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, wenn es Änderungen gibt.

Besuchen Sie dazu auch immer wieder unsere Website unter www.fischereiverband-oberpfalz.de

Bleiben Sie gesund und halten Sie Abtand zueinander!

Liebe Grüße

i. A. Matthias Merkel

M. Sc. „Boden, Gewässer, Altlasten“

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Fischereiverband Oberpfalz e. V.

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