Bußgeld-Katalog des SAV Eschenbach

Stand: 02/2022

Vergehen Bußgeld Tages-/Wochen-/
Monatskarte
Jahreskarte
1. Fischen mit mehr Ruten als erlaubt 50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
2. Hältern bzw. Mitnehmen von untermassigen Fischen
(ohne Eintrag das Fisch nicht lebensfähig ist)
50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
3. Nichteinhaltung der Fangbeschränkungen
(Hältern und Mitnehmen)
50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
4. Angeln während der Raubfisch- bzw. Friedfischsperre
(Hältern und Mitnehmen)
75€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
5. Hältern bzw. Mitnehmen von Fischen während der Schonzeit 75€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
5. Benutzung von verbotenen Fanggeräten
(Gaff, Reuse, Legangel)
75€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
6. Wegwerfen von Abfällen und Liegenlassen von Leergut / Abfall an Vereinsgewässern / vorhandener Müll nicht besteitigt 25 – 50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
8. Fischen ohne Erlaubnisschein 100€ Anzeige Anzeige
9. Fischen ohne die erforderlichen Papiere mitzuführen
(Erlaubnisschein, Fischereischein)
10€
10. Fischen ohne gültigen Fischereischein 30€
11. Anfüttern, Mitführen und Angeln mit Katzen- oder Hundefutter 50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
12. Nichteintragung von gefangengen Fischen in die Fangliste
(unverzüglich nach Fang)
20€
13. Unterlaubtes Angeln vom Boot aus
(Ausnahmen: BellyBoot, Pontoon Boot, Angelkajak, o.ä.)
50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
14. Unerlaubtes Betreiben einer offenen Feuerstelle ausserhalb der vorgesehenen Plätze 50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
15. Zelten, Camping für nicht Vereinsmitglieder 50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
16. Fischen nach 24 Uhr (Rußweiher) nicht Mitglieder 50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
17. Nichtmitführen: Kescher, Hakenlöser, Messer, Meter 10€
18. Nicht waidgerechtes behandeln des Fanges 50€ Entzug der Karte Entzug der Jahreskarte
19. Andere Verstöße 20 – 100€

 

Außer der Geldbuße kann ein zeitliches Angelverbot ausgesprochen werden. Unabhängig davon können schwer- wiegende Verstöße gegen die Kameradschaft, vereinsschädliches Verhalten sowie wiederholte erhebliche Verstöße nach den oben angeführten Bußgeldrichtlinien mit dem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.

Die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die zuständigen Behörden bleibt unberührt.