Gastangler sind bei uns herzlich Willkommen und können Erlaubnisscheine für unseren 27 ha großen Rußweiher erwerben.
Arten und Zeiten des Fischfangs:
Fried- und Raubfische dürfen mit 2 Handangeln täglich ab eine Stunde vor Sonnenaufgang bis 24.00 Uhr beangelt werden. Es wird auf §13 Abs. 2 Satz 1 der Ausführungsverordnung zum Bayr. Fischereigesetz hingewiesen: „Die Handangeln müssen ständig beaufsichtigt werden“. Hecht- und Zanderangeln ist vom 01.06. bis 14.02. erlaubt. Beim Raubfisch-, sowie beim Spinnangeln, muss ein Stahlvorfach oder Fluocarbonvorfach von min. 0,50 mm verwendet werden. Zum Wallerangeln sind spezielle Wallervorfächer erlaubt. Friedfische, die beim Spinnfischen gehakt werden, müssen schonend zurückgesetzt werden. Das Angeln mit Drilling auf Friedfische ist verboten. Eisfischen ist verboten.
Karpfen und Schleien sind vom 15.10. bis 31.12. für die Entnahme gesperrt (Besatzmaßnahmen).
Das Angeln und Anfüttern mit Hunde-, Katzenfutter oder ähnlichem, sowie die Verwendung des Gaffssind verboten.
Räumliche Einschränkung:
Während des Badebetriebs darf nur außerhalb des Badebereichs geangelt werden.
Von den Bootshäusern aus nur von den dazu Berechtigten, dass sind der Pächter, dessen Ehegatte und ihre Kinder. Ausnahmegenehmigungen müssen schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Verboten ist das Angeln von Wasserfahrzeugen aus, das Ausbringen des Köders und das Anfahren des Angelplatzes mittels Boot oder anderen Hilfsmitteln. Ferngesteuerte Futterboote sind gestattet!
Übernachten ist am Rußweiher nur an den Campingplätzen gestattet. Um 24:00 Uhr ist der Angelplatz zu räumen. Den Weisungen der Campingplatz-Betreiber ist Folge zu leisten.
Im Bereich der Pfadfinderhütte darf nicht geparkt werden (ab Bachlauf)!
Veranstaltungen der Pfadfindergemeinschaft haben Vorrang.
Mindestmaße:
Karpfen 35 cm, Schleien 30 cm, Hecht 60 cm, Zander 55 cm, Aal 50 cm, Graskarpfen 60 cm, Waller 80 cm, Brachse 30cm. Für sonstige Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Fangbeschränkungen:
Pro Tag dürfen 2 Karpfen oder Graskarpfen, 2 Raubfische (Hechte, Zander oder Waller), 2 Schleien, 3 Aale und 3 Flussbarsche mitgenommen werden.
Zusätzlich gelten folgende max. Entnahmemengen:
Fangbeschränkung Jahreskarte:
35 Karpfen o.Graskarpfen, 20 Schleien, 20 Hechte, Zander o. Waller
Fangbeschränkung Monatskarte:
18 Karpfen o.Graskarpfen, 10 Schleien, 10 Hechte, Zander o. Waller
Fangbeschränkung Wochenkarte:
10 Karpfen o.Graskarpfen, 6 Schleien, 6 Hechte, Zander o. Waller
Fangbeschränkung 3-Tageskarte:
5 Karpfen o.Graskarpfen, 4 Schleien, 4 Hechte, Zander o. Waller
Allgemeine Bestimmungen:
Die Entnahme von Krebsen und Muscheln ist verboten. Zwergwelse und Kaulbarsche dürfen nicht zurückgesetzt werden. Fische oder deren Innereien dürfen nicht am Ufer oder im Wasser entsorgt werden.
Fische dürfen max. bis zum Ende des Angeltages gehältert werden. Sie müssen sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber in die Fangliste eingetragen werden. Das Austauschen von gehälterten Fischen ist verboten. Der Erlaubnisschein zgl. Fangliste muss bei den Ausgabestellen abgegeben bzw. in die dafür vorgesehenen Kästen am Campingplatz Götz, am „Hexenhäusl“ oder am Rußweiher Bad eingeworfen werden. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Müll ist mitzunehmen, auch wenn dieser nicht vom Angler verursacht wurde. Der Inhaber des Erlaubnisscheines haftet für von ihm verursachte Flurschäden. Zuwiderhandlung gegen die o. g. Bestimmungen können durch Geldbußen bzw. Entzug des Erlaubnisscheins geahndet werden.
Der Erlaubnisscheininhaber erkennt alle Einschränkungen und Bestimmungen an.